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  • 08. Oktober 2012

GEMA Teil 3: Der Rechtsstreit mit YouTube – Zwingt die GEMA YouTube zur Sperrung von Videos?

von Fauna Flokati

Lange bevor der Streit zwischen der GEMA und den Veranstaltern um die geplante Tariferhöhung eskalierte, wurde die Verwertungsgesellschaft bereits zum Feind einer viel größeren Öffentlichkeit: Millionen von Internetnutzern, die das Videoportal YouTube zum Ansehen von Musikvideos nutzen, erhielten seit Anfang des Jahres statt dem gewünschten Video nur das Bild eines bedauernden Smilies, neben dem folgende Meldung platziert war: “Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat. Das tut uns leid.”

Für den gemeinen Internetuser gab es keinen Zweifel: Die GEMA verbietet YouTube das zur Verfügung stellen von Musikvideos und deshalb kann er, der Internetuser, das Video nicht ansehen. Ein jahrelanger Rechtsstreit ging dieser Meldung voraus, in der sich die GEMA und YouTube nicht darüber einig werden konnten, welchen Anteil an seinen Einnahmen das Videoportal den Urhebern der Musikstücke, die auf YouTube frei verfügbar sind, abzugeben hat . Eine Einigung konnte nicht erreicht werden, schließlich verklagte die GEMA YouTube, und das Videoportal schlug mit seinen eigenen Mitteln zurück, indem es Videos sperrte und seinen Nutzern signalisierte, dass die GEMA verantwortlich für diese Sperrungen sei.

Der Rechtsstreit zwischen GEMA und YouTube ist nicht nur deswegen so öffentlichkeitswirksam geworden, weil die Sperrungen auf YouTube, der Nummer eins unter den Videoportalen, so viele Menschen betroffen hat, sondern auch, weil er in eine seit Jahren leidenschaftlich geführte Debatte über das Urheberrecht und die geringe Zahlungsbereitschaft von Nutzern im Internet eingebettet ist.

Bei all dieser Undurchsichtigkeit und emotionalen Aufgeladenheit sind die Ziele und Absichten beider Parteien im Lauf der Debatte völlig verzerrt und polarisiert worden. Ein Versuch, Klarheit zu schaffen.

 

Hat die GEMA YouTube gezwungen, Videos zu sperren?

Dies ist die vielleicht wichtigste Frage in dieser Debatte, denn diese Sperre ist der Hauptgrund der Wut, die von der Öffentlichkeit Richtung GEMA ausgeht, und sie kann zunächst mit einem klaren Nein beantwortet werden, denn das darf die Verwertungsgesellschaft garnicht. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, erst einmal jedem die Nutzung der von ihr geschützten Musik zu gestatten, solange er überhaupt etwas dafür zahlt.

Obwohl sich YouTube und die GEMA also nicht darüber einig sind, wie viel Geld das Videoportal an die Verwertungsgesellschaft zahlen muss, dürfte YouTube die Videos ausstrahlen. Es müsste dann der GEMA den unstrittigen Teil der Vergütung zahlen und den restlichen von der GEMA geforderten, mit dem das Videoportal nicht einverstanden ist, beim Deutschen Patent- und Markenamt hinterlassen.

Dass YouTube dies nicht tut, begründet Mounira Latrache, Pressesprecherin von YouTube, damit, dass dieses Hinterlegungsverfahren nur für Anbieter von Inhalten zulässig ist, YouTube sieht sich jedoch als Hosting-Plattform, auf der jeder Nutzer seine eigenen Inhalte anbieten kann.

Die Sperrungen nimmt YouTube also selber vor und mit der ursprünglichen Streitfrage um die Vergütung der Urheber haben sie nichts zu tun, denn abgesehen davon gab es noch einen zweiten Zwist zwischen GEMA und YouTube, wegen dem die Verwertungsgesellschaft schließlich vor Gericht gegangen ist. Die Sperrung der Videos hängt mit dieser Klage zusammen.

 

Warum hat die GEMA YouTube verklagt?

Grund für die Klage war, dass die GEMA von YouTube gefordert hat, 12 konkrete Stücke zu löschen und dafür zu sorgen, dass sie in Zukunft nicht mehr auf dem Videoportal erscheinen. YouTube hat zwar bereits ein System, das Urhebern ermöglicht, ihre Werke ausfindig zu machen und zu löschen, doch die GEMA hat zum einen ein anderes System gefordert, zum anderen ging es der Verwertungsgesellschaft auch darum, dass YouTube den Urhebern nicht nur Instrumente zur Verfügung stellt, sondern sich selber darum kümmert, dass die Stücke nicht auf YouTube zu finden sind. Dazu müsste das Gericht das Videoportal zum Inhalte-Anbieter und somit zum Verantwortlichen für alle hochgeladenen Videos erklären. Wenn dann die betreffenden Songs dennoch auf YouTube landen würden, müsste das Unternehmen eine Strafe zahlen. Zudem könnte die GEMA dann Schadensersatz für Urheberrechtsverletzungen durch die Verfügbarkeit der Videos in der Vergangenheit fordern.

 

Klage wegen 12 Videos – aber Sperrung von Tausenden?

Angesichts dieser Tatsache machte es Sinn, die betreffenden Videos zu sperren, solange das Urteil nicht verkündet war, eben um den eventuell anfallenden Schadensersatz möglichst gering zu halten. Jetzt waren von der Klage aber nur 12 Stücke betroffen, YouTube sperrte jedoch tausende von Videos. Nach Aussage der Pressesprecherin war dies eine Vorsichtsmaßnahme, da YouTube davon ausging, dass diese 12 Videos lediglich ein Exempel statuieren sollten. Wäre dann das Urteil zugunsten der GEMA ausgegangen, hätte die Verwertungsgesellschaft dieselben Forderungen für alle von ihr geschützten Werke stellen können, und dann wäre es natürlich richtig teuer geworden.

Letztendlich war das Sperren der Videos also eine reine Vorsichtsmaßnahme von YouTube und hat mit dem Streit um die Vergütungsfrage nichts zu tun. Während diese vorher abseits der Öffentlichkeit im Stillen debattiert worden ist, hatte die Sperrung spürbare Auswirkungen auf die Masse der Nutzer und hat deswegen den Streit überkochen lassen. Ich persönlich denke, dass die Empörung der Öffentlichkeit darüber durchaus beabsichtigt war, um Druck auf die GEMA auszuüben, was YouTube durchaus gelungen ist: Für die Mehrheit der wütenden Nutzer steht die GEMA als Schuldiger  und YouTube als kultureller Robin Hood”  da, der die Reichtümer der gierigen GEMA kostenlos an die dankbare breite Masse der Internetnutzer verteilen möchte, wobei ich die Befürchtungen YouTubes Schadensersatz zu zahlen für ein nicht unberechtigtes Argument halten würde, sofern das Urteil nun immer noch nicht feststehen würde.

 

Wie ist das Urteil ausgegangen und was waren die Folgen?

Doch dieses wurde am 20. April 2012 durch das Hamburger Gericht verkündet: Für sieben von den 12 Titeln erhielt die GEMA Recht. YouTube hatte die Pflicht, die Videos nicht nur zu sperren, sondern auch die von der GEMA geforderte Methode zur Verhinderung erneuter Uploads auf jedes der Videos anzuwenden. Konkret handelte es sich bei dieser Methode um einen Wortfilter, denn bisher arbeitete YouTube lediglich mit einer sogenannten Content-ID, die es nur erkannte, wenn eine bereits gesperrte Datei erneut hochgeladen wurde. Wurden jedoch andere Versionen des Musikstücks wie Coverversionen oder Konzertmitschnitte hochgeladen, wurde das von dem YouTube-Filter nicht erfasst. Sehr gut verständlich ist die Bedeutung des Urteils in diesem Video erklärt.

Obwohl das Hamburger Gericht zudem noch beschlossen hat, dass YouTube rückwirkend keinen Schadensersatz für bereits hochgeladene Videos leisten muss und es als Hosting-Plattform nur dann für die Inhalte der Videos haftet, wenn es ausdrücklich auf verbotene Inhalte hingewiesen wird, hält die Plattform viele Videos nach wie vor gesperrt. Hier kann man jetzt aber wieder das Argument anbringen, dass das Hinterlegungsverfahren, durch das YouTube die Videos bedenkenlos freigeben könnte, für Hosting-Plattformen nicht gilt. Und der wirkungsvolle Nebeneffekt für YouTube: Die GEMA bleibt weiterhin der Feind der Öffentlichkeit.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die momentane Situation auf YouTube für irgendwen förderlich ist. Die übersichtlichen und gepflegten offiziellen Kanäle vieler Künstler, die ich persönlich sehr schön finde und gewissermaßen sogar als Ersatz für das Musikfernsehen betrachten kann, sind weitgehend tot, weil die Videos zwar fein säuberlich und chronologisch geordnet aufgelistet, jedoch aber gesperrt sind. Gibt man die Daten des gewünschten Songs jedoch in der YouTube-Suche ein, findet man dennoch unzählige Videos: Live-Aufnahmen, von Fans kreierte Collagen, die von dem Song unterlegt werden, und sogar die offiziellen Videos, in denen die Tonspur der Songs leicht abgeändert ist. Die Namen mancher Künstler sind absichtlich falsch geschrieben, um die Songs durch das neue Filtersystem zu schleusen. Dieses Chaos führt dazu, dass man als Internetnutzer letztendlich oft nicht weiß, ob man sich nun ein offizielles Videos ansieht oder nicht, und ich finde, dass genau das zu erheblichen Rufschäden führen kann, denn so kann es ja auch leicht passieren, dass ich ein richtig mieses Video für offiziell halte, denn mit diesem Wort kann man jedes Video versehen.

Das Prinzip von YouTube ist es nun mal, jedem Nutzer die Möglichkeit anzubieten, Videos hochzuladen. Dass ich finde, dass das professionellen Musikern nicht immer gut tut, wenn jeder ihren Namen und ihre Stücke verwenden kann, egal, ob sie dafür von der GEMA vergütet werden oder nicht, ist meine Meinung, die zur eigentlichen Problematik nichts zur Sache tut. Dass aber gerade die offiziellen Kanäle unter dem Rechtsstreit leiden, ist sehr schade, denn ich denke, dass gerade dort ein nicht unerheblicher Teil wirkungsvoller und rufstützender Promotion stattfindet.

 

Okay – und das ursprüngliche Problem?

All der Trubel durch die gesperrten Videos hat zwar die Öffentlichkeit auf den Streit zwischen GEMA und YouTube aufmerksam gemacht und die GEMA ins Kreuzfeuer der Kritik gestellt, doch die ursprüngliche Debatte darüber, wie viel die Urheber der auf YouTube veröffentlichten Musik für das Abspielen ihrer Stücke erhalten sollen, und auf welche Weise vergütet werden soll, ist ein wenig in den Hintergrund geraten.

Die GEMA verlangt von YouTube eine bestimmte Geldsumme, die das Videoportal der Verwertungsgesellschaft pro Klick für jedes Video zahlen soll. Die genaue Summe ist nicht bekannt, hier kann ich nur den Inhalt von Gerüchten wiedergeben. Angeblich soll es sich um 0,2 Cent pro Klick handeln. YouTube wehrt sich weniger gegen die Summe als viel mehr gegen die Art der Vergütung. Hier wendet, so Mounira Latrache, die GEMA dasselbe Vergütungsprinzip an wie bei Streamingdiensten oder Bezahldownloads, und dieses sei für YouTube nicht angemessen. Denn während Streamingdienste und Downloadstationen pro Stream oder Download eine feste Summe verdienen, erhält YouTube nicht für jeden Klick Geld. YouTube finanziert sich durch Anzeigen, die jedoch nicht in jedes Video eingebunden sind. Das Videoportal müsste dann also auch für solche Videos zahlen, mit denen es garkeinen Gewinn macht.

Das Videoportal ist bereit, die Verwertungsgesellschaft prozentual an den Werbeeinnahmen zu beteiligen, doch das wiederum findet diese nicht angebracht, da sie dann nicht die Möglichkeit hat, die Gewinne werkbezogen zu verteilen (am Rande sei die Frage gestellt, warum die werkbezogene Verteilung der GEMA, die ansonsten eher hierarchische Verteilungsprinzipien hat, auf einmal so wichtig ist). Um die beiden Ansichten nachzuvollziehen empfehle ich die Interviews von Alexander Wolf und Mounira Latrache mit irights.info.

Während sich also wütende Internetnutzer noch über die gesperrten Videos ärgerten, holten Gegner von YouTube und aufgebrachte Urhebe die ursprüngliche Streitfrage wieder an die Oberfläche. Aus der Frage, auf welche Weise die Vergütung stattfinden soll, wurde jedoch eine allgemeine Prinzipien-Frage darüber, ob Urheber überhaupt für ihre Arbeit entlohnt werden sollen.

Ist auf der einen Seite die GEMA der absolute Buhmann, der Schuld daran ist, dass Nutzer kaum mehr ein Video ansehen können, ist nun auf der anderen Seite YouTube der rücksichtlose Kulturmörder, der wertvolles geistiges Eigentum einer Masse vorwirft, die die damit zusammenhängende Arbeit nicht mehr zu schätzen weiß und mühevoll komponierte Musik wahllos und ohne Bereitschaft, die Leistung des Urhebers anzuerkennen, konsumiert. Dieses schwarz-weiß-Denken resultiert daraus, dass sich die gesamte Gruppe derjenigen Menschen, die geistiges Eigentum produzieren und damit ihren Lebensunterhalt verdienen wollen, ohnehin schon seit der Verlagerung aller Inhalte ins Internet über ihre Zukunft Gedanken macht. Spricht man Musiker auf dieses Thema an, spürt man die Emotionalität, die dieses Thema in ihnen auslöst. Ein beeindruckendes Beispiel ist etwa das Radiointerview mit Sven Regener, in dem er seiner Wut freien Lauf lässt, und auch Peter Heppner äußerte sich im Interview mit NecroWeb im Mai dieses Jahres sehr ausführlich zu diesem Thema (nachzulesen in den letzten drei Interviewfragen). Als leidenschaftliche Musikhörerin mit stark ausgeprägtem Fan-Gen verstehe ich die Sorge der Musiker, weil ich ihnen das Beste wünsche und selber immer wieder erstaunt darüber bin, wie wenig Geld Künstler, von denen ich dachte, sie könnten sich mittels ihrer Musik längst ihr Leben finanzieren, letztendlich mit ihrer Kunst verdienen. Jedoch habe ich mir mit dem Journalismus und der Textproduktion auch selber einen Sektor ausgesucht, der von diesem Problem erfasst wird. Auch im Rahmen meines Studiums setzen wir uns immer wieder mit der Frage auseinander, wie man den Menschen klar macht, dass es letztendlich nie die CD-Scheiben oder das Papier war, wofür sie hauptsächlich bezahlt haben, sondern der darauf befindliche Inhalt. Und der ist im Internet der Gleiche. Eine weitere Beschäftigung mit diesem Thema würde vom eigentlichen Blogartikel, der sich mit dem Rechtsstreit GEMA vs. YouTube beschäftigt, viel zu sehr abschweifen. Mit der Frage, ob die Gesellschaft im digitalen Zeitalter die Fähigkeit verliert, geistiges Eigentum wertzuschätzen, werde ich mich in absehbarer Zeit in einem eigenen Artikel auseinandersetzen. Fakt ist aber, dass es zumindest in dem Streit der GEMA gegen YouTube niemanden gibt, der den Urhebern die Vergütung ihres Eigentums absprechen möchte.

Zusammenfassend kann man sagen, dass weder ist die GEMA Schuld daran ist, dass auf YouTube so viele Videos gesperrt sind, noch YouTube den Künstlern ihre wohlverdiente Vergütung verweigern möchte. Worüber sich die beiden Parteien uneinig sind, ist lediglich die Art der Vergütung. Dass der Streit einerseits durch die Sperrung der Videos an die Öffentlichkeit gelangt ist, andererseits jedoch die detaillierten Inhalte und konkrete Zahlen nicht offiziell bekannt sind, ist ein Missstand der zu nichts führt als zu Schäden auf allen Seiten: Sowohl die GEMA, als auch YouTube werden vom jeweils feindlichen Lager als schwärzer dargestellt als sie sind, zudem sind Nutzer genervt von dem Chaos, das auf YouTube herrscht. Urheberrechte werden trotzdem von allen Seiten umgangen, und durch die Sperrung vor allem der hochwertigen und offiziellen Videos wird den Musikern eine wichtige Promotion-Möglichkeit genommen. Es ist immer leicht, zu sagen, dass sich zwei Parteien endlich einigen sollen, wenn man außen steht und nicht einmal einen zuverlässigen Einblick in die Verhandlungsinhalte hat, aber zumindest mit Erfahrung, die man dem Bereich der sozialen Interaktion entnehmen kann, könnte man sagen, dass die beste Lösung eigentlich fast immer ein Kompromiss ist und eine gegenseitige Rücksichtnahme ist. Und hier verstehe ich di Forderung des Videoportals, einen anderen Tarif zu erhalten als Downloadstationen und Streamingdienste, weil mich dieses Vorgehen der GEMA an die realitätsfernen neuen Tarife für Veranstaltungen erinnert.