GEMA. Ein Wort in aller Munde, ein Haufen Zusammenhänge, doch den Durchblick haben die Wenigsten. Sie kämpft gegen YouTube, verlangt Geld für das Singen von urheberrechtlich geschützten Liedern in Kindergärten und ist einer der großen Feinde der aufstrebenden Piratenpartei. Auf der anderen Seite setzt sie sich für das Recht der Musiker ein, indem sie dafür Sorge trägt, dass sie finanzielle Vorteile davon haben, wenn ihre Musik öffentlich zur Aufführung kommt.
Aktuell erschüttert die GEMA die Gemüter vieler Diskothekenliebhaber und vor allem Besitzer mit dem Plan einer Tarifänderung, die zum 01. Januar 2013 in Kraft treten soll. Für das öffentliche Abspielen von Musik zahlen Veranstalter eine Gebühr an die GEMA, die dieses Geld dann an ihre Mitglieder, meist Komponisten und Textdichter, verteilt.
So weit klingt doch alles ganz korrekt, denn kaum jemand wird bestreiten, dass Künstler es verdient haben, mit ihrer Musik Geld zu verdienen.
Um zu klären, warum dennoch am 06. September 2012 in mehreren Städten Deutschlands tausende von Menschen auf die Straße gingen, um gegen die anstehende Tarifänderung zu demonstrieren, sollten wir zunächst verstehen, wer die GEMA eigentlich ist, was sie tut, wie die momentane Tarifsituation ist und worin das ganze Problem liegt.
Wer ist die GEMA und was ist ihr Ziel?
Die GEMA ist die “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte” und der Selbstbeschreibung auf ihrer Homepage zufolge hat sie es sich zum Auftrag gemacht, dafür zu sorgen, dass “das geistige Eigentum von Musikschaffenden geschützt und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden”.
Klingt zunächst nicht nur akzeptabel, sondern sogar äußerst notwendig und wichtig zur Erhaltung und Entfaltung der musikalischen Kulturlandschaft. Dennoch demonstrierten die Menschen mit Sprüchen wie “Kultur retten- GEMA anketten!” Ist das nicht paradox, gegen eine Gesellschaft auf die Straße zu gehen, die das Recht derjenigen schützen möchte, die es überhaupt möglich machen, dass es Diskotheken, öffentliche Musikveranstaltungen und andere kulturelle Einrichtungen geben kann? Denn würden sie keine Songs schreiben und veröffentlichen, hätte diese ganze Kultur garnicht erst entstehen können. Zudem hängt in der musikalischen Kulturbranche ja ohnehin alles zusammen. Clubgänger sind meistens auch Konzertgänger, Musiker sind manchmal auch selber Veranstalter, Veranstalter gehen auf Konzerte und Musiker gehen in Clubs.
Letztendlich demonstrieren also Menschen gegen die GEMA, die zu anderen Zeitpunkten begeistert auf Konzerten von GEMA-Mitgliedern tanzen und mitsingen oder sogar selber Mitglieder der Verwertungsgesellschaft sind.
Die Frage danach, ob das nicht paradox ist, soll keinesfalls rhetorisch sein. Ich habe sie mir wirklich gestellt und habe versucht, objektiv beide Seiten zu betrachten. Ich liebe Musik, ich liebe die aktive, zeitgenössische Musikszene, um nichts in der Welt würde ich Musikern dabei im Wege stehen wollen, mit ihrer Musik Geld zu verdienen. Eine Gesellschaft, die gerade das zum Ziel hat, kann doch unmöglich so schlimm sein wie es in den Medien den Anschein hat.
Wie ist die GEMA strukturiert?
Ein Blick auf die offizielle Homepage gibt Aufschluss über Strukur und Funktionsweise der GEMA: Sie hat rund 65.700 Mitglieder, ein Mal pro Jahr gibt es eine Mitgliederversammlung, die das Recht hat, Satzungsänderungen zu beschließen. Natürlich treffen sich nicht jährlich 65.700 Menschen, um über Satzungsänderungen zu diskutieren, denn teilnahmeberechtigt sind nur alle ordentlichen Mitglieder der GEMA. Das ist ein abstraktes politisches Wort, das letztendlich eigentlich nur folgendes aussagt: Ein Mitspracherecht haben bei der GEMA die Wenigsten. Wenn man sich die Tabelle auf S. 34 aus dem Geschäftsbericht von 2011einmal ansieht, sieht man die Relationen: Von den 65.700 Mitgliedern sind lediglich knapp 3500 ordentliche Mitglieder und haben ein Mitspracherecht. Das entspricht ungefähr 5 % aller Mitglieder.
Soweit, so gut. Zwar hat Sebastian Weißenburger, Jungpolitiker der Grünen, diese Struktur auf der Münchner Demonstration mit dem preußischen Dreiklassenwahlrecht verglichen, bei dem das Volk in Vermögensklassen eingeteilt wurde und die Meistverdienenden den höchsten Einfluss hatten, und es mag tatsächlich demokratisch betrachtet Mängel aufweisen, aber halten wir der GEMA hier zu Gute, dass es einfach nicht durchführbar ist, 65.700 Meinungen und Ansichten zu vereinen.
Die 3500 ordentlichen Mitglieder bilden sich aus denjenigen Musikern, die den meisten Anteil an den Ausschüttungen des Vereines erhalten. Das steht zwar nicht auf der Homepage, aber geht aus einem sehr informativen Interview mit der Pressesprecherin der GEMA mit laut.de hervor. Diese, Gaby Schilcher, begründet dies auch mit einem Argument, gegen das man eigentlich kaum etwas sagen kann: “Natürlich müssen diejenigen, die Profimusiker sind, auch mehr zu sagen haben, als Zigtausende, die mal ein Lied eingereicht haben und vielleicht selber mal auf einem Sommerfest spielen.”
Nehmen wir die undemokratische Organisationsstruktur der GEMA also einfach mal so hin, einfach deswegen, weil eine 100 %ige Demokratie ohnehin noch nirgendwo funktioniert hat.
Die Verteilungsprinzipien der GEMA – wer zahlt wem?
Jetzt gibt es die GEMA aber ja deswegen, damit Urheber dafür entlohnt werden, dass ihre Musik öffentlich verwendet wird beziehungsweise dass sie Anderen zu kommerziellen Zwecken dient. Wie geht die Verwertungsgesellschaft dabei vor?
Wenn die GEMA auf ihrer Homepage die Frage beantwortet, warum man Geld zahlen muss, um öffentlich Musik abzuspielen oder aufführen zu dürfen, appelliert sie am Gewissen des Lesers: “Damit auch Musikschaffende von ihrer Arbeit leben können. Kreative Leistung kommt schließlich nicht aus dem Nichts, sondern ist das Resultat harter Arbeit.”
An dieser Stelle stimme ich zu 100 % zu. Im Folgenden jedoch spricht die GEMA immer wieder ganz generell von “Musik” und weist den Nutzer auf das “gesamte musikalische Weltrepertoire” hin, das ihm zur Verfügung steht, wenn er seine Musiknutzung bei der GEMA anmeldet.
Dann sind also 65.700 Mitglieder die Urheber des gesamten musikalischen Weltrepertoires. So wie ich das hier verstehe, möchte die GEMA, dass man jede öffentliche Veranstaltung, auf der Musik läuft, bei ihr anmeldet und eine Gebühr zahlt, denn soweit ich auf der Homepage herausfinden konnte, müssen Listen gespielter Titel nur bei Liveveranstaltungen angegeben werden. Meldet man nun also eine Veranstaltung an, auf der man im Lauf des Abends 200 Titel spielt, und zehn davon stammen von GEMA-Mitgliedern, zahlt man als Veranstalter Geld an die GEMA, die dieses an Urheber verteilt, die mit dem Großteil der gespielten Titel nichts zu tun haben. Die Tarife werden dabei nach Raumgröße und Eintrittspreis festgelegt, der Veranstalter aus unserem Beispiel würde dann also ebenso viel zahlen, wie einer, der im selben Raum zum gleichen Preis ein Event veranstaltet, auf dem er 200 Titel von GEMA-Mitgliedern spielt. Von welchen Mitgliedern diese Songs stammen, scheint jedoch auch hier nicht relevant zu sein, denn es gibt ja keine Titellisten.
Wie sollen denn Musiker für ihr Werk honoriert werden, wenn nirgendwo dokumentiert ist, welche Titel gespielt werden? Wer kriegt wie viel Geld und nach welchen Kriterien wird dabei vorgegangen?
Im Geschäftsbericht auf S. 36 zeigt ein Kreisdiagramm die “Beteiligung an den Ausschüttungen der GEMA im Jahr 2011″, und was wir sehen ist, dass die bereits angesprochenen ordentlichen Mitglieder, die, ich möchte es noch einmal betonen, 5 % aller Mitglieder ausmachen, 65 % der Ausschüttungen verhalten.
Konkret sieht das dann wohl ungefähr so aus: Auf der einen Seite erhalten 3500 Menschen 204 Millionen Euro, auf der anderen Seite werden 73 Millionen Euro unter fast 56.000 Künstlern aufgeteilt. Für die meisten dieser Musiker ist hier die GEMA vermutlich nicht mehr als Kleinvieh, das keinen Mist macht.
Naja, obwohl: Es ist nicht möglich, als Band GEMA-Mitglied zu sein, sondern nur als Einzelperson, man bekommt also auch die Ausschüttung für eine Einzelperson, die man dann untereinander aufteilen muss. Eine Alternative wäre hier, dass sich jedes Bandmitglied einzeln anmeldet, doch dann rechnen sich die Mitgliedsbeträge von 25 Euro pro Jahr hoch, die sich an und für sich noch im Rahmen halten. Ein wenig paradox ist, dass der Urheber in dem Moment, in dem er GEMA-Mitglied wird, seine Urheberrechte an die Verwertungsgesellschaft übergibt. Das klingt zwar nach einem rein rechtlichen Schritt, hat aber folgende Konsequenz: Wenn jetzt ein Musiker bei einer öffentlichen Veranstaltung selber der Veranstalter ist, muss er für seine eigenen Werke eine GEMA-Gebühr zahlen. Ganz zu schweigen davon, dass die Urheber jenes Eigentum abtreten, für das die GEMA sie honorieren möchte.
Es ist also wirklich nicht durchschaubar, nach welchen Kriterien die GEMA ihre Einnahmen weiterverteilt. Im Radio und im Fernsehen sind gespielte Titel dokumentiert, und von diesen Daten macht die Gesellschaft auch Gebrauch. Geht es jedoch um Tarifzahlungen öffentlicher Veranstaltungen, ist es unmöglich herauszufinden, wem das eingenommene Geld zusteht.
In Diskotheken und Tanzlokalen betreibt die GEMA das sogenannte “Diskothekenmonitoring”, zu dem sie auf ihrer Homepage auch ausführliche Informationen anbietet.
Sie geht hier mit einer Methode vor, die auch in Sozial- und Gesellschaftswissenschaften zur Datenerhebung anerkannt ist, doch ist fraglich, inwiefern sie an dieser Stelle anwendbar ist. In aller Kürze zusammengefasst geht die GEMA folgendermaßen vor:
Aus allen Diskotheken sucht sie sich per Zufall einige Exemplare aus, die sie für den Zeitraum von einem Jahr einer Untersuchung unterzieht. Jede dieser Diskos wird ein Mal wöchentlich eine Stunde lang darauf untersucht, welche Songs sie spielen. Die so ermittelten Titel und ihre Häufigkeit sollen für die Grundgesamtheit aller in allen Diskotheken gespielten Songs repräsentativ sein.
Das klingt alles höchst wissenschaftlich, und mir als Studentin, die mit gesellschaftswissenschaftlichen Methoden zur Datenerhebung vertraut ist, leuchtet vollkommen ein, dass man in den allermeisten Fällen einfach keinen Zugang zur Grundgesamtheit hat. Doch kann man solche Daten tatsächlich dazu verwenden, Löhne auszurechnen?
Wenden wir die GEMA-Methode auf einen anderen Bereich an: Nehmen wir an, ein Großunternehmen mit vielen Büros und Filialen verwendet die gleiche Methode und ich bin darin als Werkstudentin beschäftigt. Ich arbeite zwei Mal wöchentlich an unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Zeiten. Folgt man nun der GEMA-Methode, kann es passieren, dass die Filiale, in der ich arbeite, überhaupt nicht zum Untersuchungsgegenstand gehört, und tut sie das, so gehören andere Filialen nicht dazu, in denen ebenfalls Menschen arbeiten. Nun sagen wir, die Filialen werden pro Woche nicht eine Stunde lang, sondern einen ganzen Tag lang beobachtet, um das Verhältnis zur Spieldauer eines Songs einigermaßen aufrecht zu erhalten.
Der Zufall bestimmt, dass der Mittwoch zur Untersuchung herangezogen wird. Ich arbeite jedoch Dienstag und Donnerstag jeweils acht Stunden lang.
In der nächsten Woche trifft der Zufall einen meiner Arbeitstage, ich bin jetzt jedoch deutlich kürzer in der Firma und arbeite nur vier Stunden lang. Die restlichen Stunden hole ich an einem anderen Tag nach, doch dieser fällt nicht mehr in die Untersuchung.
Genauso kann es passieren, dass die Filiale immer dann untersucht wird, wenn ich da bin. Werden die Statistiken später hochgerechnet, hat es den Anschein, als sei ich immer am Arbeiten, dabei sind es nur zwei Tage pro Woche.
Ich denke, ohne diese Beispiele zu Ende zu formulieren, wird deutlich, wie problematisch solche Zufallsstichproben sind, wenn es um Vergütungen geht. Natürlich ist das Vorgehen der GEMA nicht völlig übertragbar, denn während ich nur in einer einzigen Filiale arbeiten kann, können Musikstücke in mehreren Diskotheken gespielt werden. Genauso gut kann es aber sein, dass ein Musiker vermehrt in einer bestimmten Region gespielt wird, die zufälligerweise nicht erfasst wird. Die Clubbesitzer, die seine Songs spielen, zahlen also GEMA-Tarife, doch der Musiker erhält nichts. Handelt es sich nur um eine Region, würde der Musiker davon sicherlich nicht reich werden, aber muss man nicht schon am Prinzip ansetzen?
Zudem zahlen auch diejenigen Clubs die vollständigen Tarife, die einen hohen Anteil an Musik haben, deren Urheber überhaupt keine GEMA-Mitglieder sind. Letztendlich kriegt hier also jemand, der in den Statistiken ganz oben steht, Geld für etwas, das er nicht erschaffen hat, die Clubs zahlen jemandem, der mit der Musik, die sie spielen, nichts zu tun hat und der Urheber steht mit leeren Händen da.
Denkt man hier einen Schritt weiter scheint es, als sei die GEMA als Verwertungsgesellschaft nur für diejenigen Urheber sinnvoll, die ohnehin bereits von ihrer Musik leben können. Schlimmer sieht es jedoch aus, wenn man einen Blick auf die Tarifpläne für Diskotheken und öffentliche Veranstaltungen wirft, die ab 2013 in Kraft treten sollen, denn während lukrative Clubs, die meist auch bekannte Musik spielen, nicht viel zu befürchten haben, stehen viele kleinere, subkulturelle Einrichtungen, die übrigens eine wichtige Verbreitungsplattform der Musik unbekannterer Künstler sind, und oft zwar Umsatz, aber keinen Gewinn machen, vor dem Problem, dass sich die GEMA-Gebühren um ein Vielfaches erhöhen, in extremen Einzelfällen sogar bis zu 3500 %. Dass viele dieser Veranstaltungen damit vor dem Aus stehen, muss nicht extra betont werden. Hier kann man mit der Erklärung ansetzen, weshalb die Clubfans und -besitzer entrüstet gegen die GEMA auf die Straße gegangen sind.
Doch genug GEMA fürs Erste. Dass ich den prinzipiell guten Ansatz der GEMA durchaus unterstütze, sollte klar geworden sein. Die Umsetzung dieses Ansatzes stelle ich jedoch jetzt schon stark in Frage. Auf die zuletzt erwähnte Tariferhöhung werde ich dann aber im nächsten Teil der GEMA-Reihe detaillierter eingehen.







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